Anlagen: 1. Überblick zu den Gesetzesänderungen 2. Gesetzestext (nur Finanzämter)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 5. August 1997 das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform in der Fassung der Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 13/8325 vom 04. August 1997) verabschiedet, dem der Bundesrat am 05. September 1997 zugestimmt hat. Die Veröffentlichung erfolgte im BGBl 1997, S.
Neben dem Kernpunkt des Gesetzes, der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ab dem 1. Januar 1998 in den alten Bundesländern, bleibt es bei der Übergangsregelung für die neuen Bundesländer, so daß die Gewerbekapitalsteuer dort auch für den Veranlagungszeitraum 1997 nicht erhoben wird.
Darüber hinaus enthält das Gesetz als Maßnahmen zur Gegenfinanzierung für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer eine Reihe weiterer Änderungen, insbesondere der EStG, KStG und UmwStG.
Zur Vorabinformation gibt die als Anlage 1 beigefügte Darstellung einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.
Ertragsteuerliche Änderungen durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerrefom Inhaltsverzeichnis § 3 Nr. 66 EStG 2 § 5 Abs. 4 a EStG 2 § 34 Abs. 1 EStG 4 § 34 b Abs. 3 Nr. 1 EStG 6 § 34 c Abs. 4 EStG 6 § 39 b Abs. 3 EStG 7 § 50 c Abs. 11 EStG 7 § 8 Abs. 4 KStG 10 § 4 UmwStG 11 § 5 Abs. 2 UmwStG 14 |
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