Die Grundsatzverfügung ist unter der EStG -Kartei NRW §§ 13, 13a EStG Fach 1 Nr. 800 eingestellt. Dieses Dokument enthält die zeitraumunabhängigen allgemein gültigen Anweisungen. Die im Hauptdokument dargestellten Grundsätze sind für alle Veranlagungszeiträume anzuwenden.
Die zu den einzelnen Veranlagungszeiträumen ergehenden gesonderten Verfügungen weisen auf die Besonderheiten des jeweiligen Veranlagungsjahres hin.
Gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 - Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz - SteuBAG, BGBl 2008 I, 2850) sowie das Jahressteuergesetz 2010 ( BGBl 2010 I, 1768)
Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Steuerpflichtige, die Einkünfte aus
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