Aufgrund zahlreicher Anfragen nimmt die OFD zur gewerbesteuerlichen Berücksichtigung von Übernahmeverlusten im Zusammenhang mit der Umwandlung einer Körperschaft in eine PersGes bzw. beim Vermögensübergang einer Körperschaft auf eine natürliche Person wie folgt Stellung:
Mit Urt. v. 20.6.2000 - VIII R 5/99 (BStBl II 2001, 35) hat der BFH entschieden, dass als nicht zu erfassender Übernahmegewinn i. S. des § 18 Abs. 2 UmwStG in der bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung nur ein Gewinn und nicht auch ein Übernahmeverlust zu verstehen sei. Aus diesem Grunde verbiete die Vorschrift bei der GewSt auch nicht die Berücksichtigung von Absetzungen für Abnutzung auf die nach § 4 Abs. 6 UmwStG aufgestockten Buchwerte.
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