Es ist gefragt worden, ob Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge), die bis zum 31.12.2001 geleistet worden sind, aber erst im Jahr 2002 gemäß § 50 Abs. 1 EStDV bestätigt werden, (wahlweise) in Euro oder in DM bestätigt werden dürfen.
Nach inzwischen erfolgter Abstimmung auf Bundesebene sind derartige Zuwendungsbestätigungen in DM auszustellen, da auch die Einkommensteuererklärung für 2001 in DM abzugeben ist.
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