Nach der Neugestaltung des Internetauftrittes des Finanzministeriums des Landes NRW (www.fm.nrw.de) wurden folgende Vordrucke und Informationen für die Notare zu den Rechtsgebieten Grunderwerbsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer neu eingestellt:
Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf den Gebieten Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) und Ertragsteuern (Stand: März 2001)
elektronische und ausfüllbare Veräußerungsanzeige (Vordruck 816/1)
Anzeige bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden (Muster 6 zu § 8 ErbStDV)
Die Unterlagen sind auf der Internetseite des Finanzministeriums des Landes NRW unter folgender Adresse eingestellt:
www.fm.nrw.de -> Service -> Formulare -> Veräußerungsanzeige und sonstige Vordrucke für Notare
Diese können auch über den folgenden Link unmittelbar aufgerufen werden: www.fm.nrw.de/go/notare
Die Rheinische und Westfälische Notarkammer wurden bereits mit der Bitte unterrichtet, dieses auch den angegliederten Notaren des jeweiligen Geschäftsbereiches mitzuteilen.
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