OFD Münster - Verfügung vom 11.02.2009
S 2172 - 152 - St 12 - 33

OFD Münster - Verfügung vom 11.02.2009 (S 2172 - 152 - St 12 - 33) - DRsp Nr. 2009/80109

OFD Münster, Verfügung vom 11.02.2009 - Aktenzeichen S 2172 - 152 - St 12 - 33

DRsp Nr. 2009/80109

Steuerliche Behandlung des Erwerbs kassenärztlicher Zulassungen; Vertragsarztzulassung als immaterielles Wirtschaftsgut

Es sind vermehrt Fälle aufgetreten, in denen Ärzte im Rahmen der Praxisübergabe oder -aufgabe die kassenärztliche Zulassung an den Erwerber zusammen mit der Praxis oder aber einzeln veräußert haben. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob es sich bei dem Kauf einer Zulassung um die Anschaffung eines (abnutzbaren) Wirtschaftsgutes oder um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben handelt.

Die OFD bittet dazu folgende Auffassung zu vertreten:

Grundsätzliche Ausführungen

Seit dem Gesundheitsstrukturgesetz 1993 (vom 21.12.1992, BGBl 1993 I S. 2266) bestehen für die Niederlassung von Ärzten Zulassungsbeschränkungen. Sofern durch die kassenärztliche Vereinigung eine Überversorgung in einem Planungsbereich festgestellt wird, tritt somit grundsätzlich eine Zulassungssperre ein, wobei die frei werdenden Vertragsarztsitze erlöschen.