OFD Münster - Verfügung vom 11.12.2001
S 2303

OFD Münster - Verfügung vom 11.12.2001 (S 2303) - DRsp Nr. 2008/85158

OFD Münster, Verfügung vom 11.12.2001 - Aktenzeichen S 2303

DRsp Nr. 2008/85158

§ 48 EStG Steuerabzug für Bauleistungen (§§ 48 ff. EStG)

I. Organisation des Anmeldeverfahrens

Die ab 10.2.02 zu erwartenden Anmeldungen nach § 48 EStG sind - abgesehen von der buchungstechnischen Abwicklung durch die EHST - in der UVST zu bearbeiten. Hier werden die Steuernummern für die Leistungsempfänger vergeben und die Anmeldungn nach Bearbeitung abgelegt. Anmeldevordrucke und Merkblätter sind in der UVST (sobald sie vorliegen) vorrätig zu halten. Der konkrete Ablauf des Anmeldeverfahrens wird Teil der dezentralen Schulungen ab Mitte Januar 2002 sein.

II. Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG)