OFD Münster - Verfügung vom 12.02.1997
S 2813; siehe NWB DokSt Rz. 4/98

OFD Münster - Verfügung vom 12.02.1997 (S 2813; siehe NWB DokSt Rz. 4/98) - DRsp Nr. 2008/83708

OFD Münster, Verfügung vom 12.02.1997 - Aktenzeichen S 2813; siehe NWB DokSt Rz. 4/98

DRsp Nr. 2008/83708

§ 233a AO Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen; Auswirkungen der Neuregelung des Abs. 2a durch das Jahressteuergesetz 1997

□ Inhalt der Neuregelung

Durch das JStG 1997 (BGBl 1996, S. 2049) hat die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen gem. § 233a AO nicht nur einige gesetzliche Klarstellungen entsprechend der bisherigen Handhabung der Verzinsung erfahren, sondern auch eine wesentliche Änderung. Nach dem neuen § 233a Abs. 2a AO beginnt der Zinslauf nicht mehr in allen Fällen uneingeschränkt 15 (bzw. 21) Monate nach Ablauf des Kj, in dem die Steuer entstanden ist. Beruht die Steuerfestsetzung auf der Berücksichtigung eines rückwirkenden Ereignisses (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 AO) oder eines Verlustabzuges (§ 10d Abs. 1 EStG), beginnt der Zinslauf insoweit erst 15 Monate nach Ablauf des Kj, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten oder der Verlust entstanden ist. Diese Regelung ist gem. Art. 20 JStG 1997 erstmals anzuwenden für rückwirkende Ereignisse bzw. Verluste, die nach dem 31. 12. 1995 eingetreten bzw. entstanden sind.

□ Auswirkung auf die KSt