Gem. § 38 Abs. 5 ff. KStG erfolgt die Nachversteuerung des EK 02 durch die Festsetzung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrags, der grds. ratierlich in 10 gleichen Jahresraten von 2008 - 2017 von der Körperschaft zu entrichten ist. Der Anspruch entsteht am 01.01.2007 (§ 38 Abs. 6 Satz 3 KStG).
Für die Frage, ob ein Anspruch zur Insolvenzmasse gehört (vgl. § 35 InsO), oder ob die Forderung des Gläubigers eine Insolvenzforderung ist (§ 38 InsO), kommt es jedoch nicht darauf an, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|