Zur Verdeutlichung der gewerbesteuerlichen Folgewirkungen des Halbeinkünfteverfahrens wurde für die in der Praxis häufig vorkommenden Fallkonstellationen die beiliegende Übersicht erstellt. Diese basiert auf der Rechtslage des Veranlagungszeitraums 2003 und zeigt anhand eines nach Rechtsform des zu besteuernden Unternehmens differenzierenden Zahlenbeispiels auf, ob und inwieweit eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung oder Kürzung vorzunehmen ist. Darüber hinaus kann dieser Übersicht entnommen werden, zu welchen Kennzahlen bei der Gewerbesteuerveranlagung 2003 Anweisungen vorzunehmen sind.
Beispiel:
Die Dividende beträgt jeweils 100, die damit im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben betragen 40
Sachverhalt | I. Einzelunternehmen | II. Mitunternehmerschaft | III. Körperschaft | ||||
Inländische Schachteldividende | |||||||
• | Beteiligung seit Beginn des Erhebungszeitraums | Bilanzieller Gewinn | 60 | Bilanzieller Gewinn | 60 | Bilanzieller Gewinn | 60 |
§ 3 Nr. 40 EStG | ./. 50 | Gewinn aus Gewerbebetrieb | 60 | § 8b Abs. 1 KStG | ./. 100 | ||
§ 3c Abs. 2 EStG | + 20 | § | 60 | § 3c Abs. 1 EStG | + 40 |
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