OFD Münster - Verfügung vom 18.08.2010
S 2706 - 73 - St 13 - 33

OFD Münster - Verfügung vom 18.08.2010 (S 2706 - 73 - St 13 - 33) - DRsp Nr. 2010/80412

OFD Münster, Verfügung vom 18.08.2010 - Aktenzeichen S 2706 - 73 - St 13 - 33

DRsp Nr. 2010/80412

Auswirkungen einer Vermögensanlage in einem BgA auf die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG

Juristische Personen des öffentlichen Rechts begründen mit ihren Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen unter den Voraussetzungen des § 4 KStG einen Betrieb gewerblicher Art. Die in einer solchen Einrichtung auch oder ausschließlich betriebene Auftragsforschung ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG steuerbefreit. Keine Auftragsforschung liegt vor, soweit die Tatbestände des zweiten Halbsatzes der Norm erfüllt sind.

Bei der Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG handelt es sich um eine rein tätigkeitsbezogene Steuerbefreiung. Dies hat zur Folge, dass nicht der Betrieb gewerblicher Art „Auftragsforschung” insgesamt steuerbefreit ist, sondern nur die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Auftragsforschung. Infolgedessen fällt dieser Betrieb gewerblicher Art stets in den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 1 Nr. 10 b EStG, da die Vorschrift nur dann nicht greift, wenn der Betrieb gewerblicher Art selbst steuerbefreit ist. Nach dem Sinn und Zweck der Norm ist es jedoch vertretbar, die Vorschrift auf den steuerfreien Teil des Betriebs gewerblicher Art nicht anzuwenden.

Es stellt sich die Frage,