OFD Münster - Verfügung vom 19.11.2009
akt. Kurzinfo KSt 4/2004

OFD Münster - Verfügung vom 19.11.2009 (akt. Kurzinfo KSt 4/2004) - DRsp Nr. 2009/80684

OFD Münster, Verfügung vom 19.11.2009 - Aktenzeichen akt. Kurzinfo KSt 4/2004

DRsp Nr. 2009/80684

allgemeine Vorschriften: Anwendung des§ 8b Abs. 3 KStG und des§ 3c Abs. 2 EStG auf Gewinnminderungen von im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligungen an inländischen und ausländischen Investmentfonds

Werden Fondsanteile an in- und ausländischen Investmentfonds im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft, eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft gehalten, so stellt sich bei einer Wertminderung die Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Teilwertabschreibungen steuerlich berücksichtigt werden können.

1 Steuerliche Berücksichtigung dem Grunde nach

Die steuerliche Bewertung der Fondsanteile erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG (nicht abnutzbares Anlage- und Umlaufvermögen). Danach sind Teilwertabschreibungen nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung zulässig.

In welchen Fällen von einer dauernden Wertminderung bei Investmentanteilen auszugehen ist, wurde bisher noch nicht durch die Rechtsprechung entschieden. Die Problematik wird derzeit auf Bund-Länder-Ebene diskutiert. Entsprechende Steuerfälle bitte ich daher offen zu halten.

2 Steuerliche Berücksichtigung der Höhe nach

2.1 Anteile an inländischen Investmentfonds

2.1.1 Anteile im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft