Nach dem Beschluss der Staats- und Regierungschefs der Euro-Staaten vom 26.10.2011 sollten sich auch private Gläubiger an der Sanierung der griechischen Staatsfinanzen beteiligen.
Danach sollten die privaten Gläubiger einen Forderungsverzicht in Höhe von 50 % des Nominalbetrags der im Umlauf befindlichen griechischen Staatsanleihen leisten. Ein entsprechender Forderungsverzicht ist durch ein am 12.03.2012 abgeschlossenes Umtauschprogramm vollzogen worden, indem durch einen Schuldenschnitt private Gläubiger ihre alten Staatsanleihen gegen neue Schuldpapiere mit einem geringeren Wert und längeren Laufzeiten eingetauscht haben.
Für zwischen dem Beschluss des Euro-Gipfels vom 26.10.2011 und dem Abschluss des Anleihentauschs liegende Bilanzstichtage ist folglich unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG eine Teilwertabschreibung der unter das zwischenzeitlich vollzogene Austauschprogramm fallenden Staatsanleihen zulässig. Der 50-prozentige Forderungsverzicht stellt dabei die Untergrenze für eine mögliche Teilwertabschreibung dar.
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