Durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (Hartz II; vgl. BGBl. 2002 I S.
Diese Regelung ist bis Ende 2005 befristet. Die Förderung richtet sich an vormalige Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe oder Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Die Förderung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei dem Arbeitsamt beantragt werden, in dessen Bezirk der Existenzgründer seinen Wohnsitz hat.
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