Die Änderungen des Bewertungsgesetzes hinsichtlich der Feststellung von Grundbesitzwerten aufgrund der Steuervereinfachungsgesetzes vom 01.11.2011 und des Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes vom 07.12.2011 werden nachstehend dargestellt, die Gesetzesbegründungen aufgeführt und ggf. die Auswirkungen auf die Grundbesitzwertfeststellungen aufgezeigt.
Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 01.11.2011 ist am 04.11.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2011 I Nr. 55, S. 2131). Die Änderungen des Bewertungsgesetzes ergeben sich aus Artikel 7.
Das Bewertungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991 (BGBl. 1991 I S.
Dem § 153 Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt:
„Das Finanzamt kann in Erbbaurechtsfällen die Abgabe einer Feststellungserklärung vom Erbbauberechtigten und vom Erbbauverpflichteten verlangen. Absatz 4 Satz 2 ist nicht anzuwenden.”
In § 154 Absatz 1 wird am Ende der Nummer 2 der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und wird folgende Nummer 3 angefügt:
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