Mit Bezugserl. v. 12. 3. 1996 ist zur Frage der Teilwertabschreibung bei entgeltlich erworbenen Güterfernverkehrsgenehmigungen Stellung genommen worden. Dieser Erl. bezieht sich - ohne daß dies dort ausdrücklich erwähnt wäre - nach seinem Regelungsgehalt nur auf Güterfernverkehrsgenehmigungen für den innerdeutschen Verkehr. Nicht behandelt werden hingegen die Fälle grenzüberschreitender Güterfernverkehrsgenehmigungen.
Die Marktverhältnisse haben sich auch in diesem Bereich grundlegend verändert (Hinweis auf das BMF-Schreiben v. 11. 8. 1995 S 2172, DB 1995 S. 2345). Nach der VO des Rates der Europäischen Gemeinschaften v. 21. 6. 1988 (EWG-VO Nr. 1841/88) wurden Güterfernverkehrsgenehmigungen für den grenzüberschreitenden EG-Verkehr zum 1. 1. 1993 mit der Folge eines grundsätzlich unbeschränkten Marktzugangs entkontigentiert. Zur Vorbereitung darauf ist das EG-Kontingent ab 1. 1. 1988 jährlich um 40 v. H. aufgestockt worden.
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