Es sind vermehrt Fälle aufgetreten, in denen Kreditinstitute (z. B. Merck Finck & Co, Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA u. a.) Verluste aus der Veräußerung/Rückgabe von Finanz-innovationen als negative Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG und gleichzeitig als Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG ausgewiesen haben.
Die OFD bittet, im Rahmen der Veranlagung eine Doppelberücksichtigung der Verluste zu vermeiden.
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