OFD Münster - Verfügung vom 24.08.2010
akt. Kurzinfo ESt 39/2003

OFD Münster - Verfügung vom 24.08.2010 (akt. Kurzinfo ESt 39/2003) - DRsp Nr. 2010/80418

OFD Münster, Verfügung vom 24.08.2010 - Aktenzeichen akt. Kurzinfo ESt 39/2003

DRsp Nr. 2010/80418

Steuerliche Behandlung einer Gehaltsminderung durch Umwandlung von Barlohn in Sachlohn als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

Mehrere Finanzämter haben berichtet, dass Arbeitnehmer der Deutschen Bank AG, die mit ihrer Arbeitgeberin eine Barlohnminderung zugunsten der Überlassung eines Dienstfahrzeugs für private Zwecke vereinbart haben, im Rahmen der ESt-Veranlagung in Höhe des Gehaltsverzichts einen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus § 19 EStG beantragen.