OFD Münster - Verfügung vom 26.08.2002
S 2430 - 16 - St 21 - 31

OFD Münster - Verfügung vom 26.08.2002 (S 2430 - 16 - St 21 - 31) - DRsp Nr. 2008/82036

OFD Münster, Verfügung vom 26.08.2002 - Aktenzeichen S 2430 - 16 - St 21 - 31

DRsp Nr. 2008/82036

§ 2 Abs. 1 Nr. 5 5. VermBG; Beiträge zum Erwerb von Miteigentum an sog. Immobilienspargesellschaften

Für eine Anlage unmittelbar für den Erwerb eines im Inland belegenen Wohngebäudes usw. nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 5. VermBG ist Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer entweder Alleineigentümer oder Miteigentümer des Wohngebäudes usw. ist. Mindestens muss jedoch eine Auflassungsvormerkung zu seinen Gunsten im Grundbuch eingetragen sein (Abschnitt 9 Nr. 3 des BMF-Schreibens vom 16.07.1997, BStBl 1997 I S. 738 und Anhang 18 des LSt-Handbuchs 2002.

Bei folgenden Fallgestaltungen werden keine sparzulagenbegünstigten vermögenswirksamen Leistungen erbracht: