Ab dem 1.1.2009 ist für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht aufgrund des Subsidiaritätsprinzips anderen Einkunftsarten zugeordnet werden, ein Kapitalertragsteuerabzug mit Abgeltungswirkung für die Einkommensteuer eingeführt worden.
Der Kapitalertragsteuerabzug ist jedoch in bestimmten Fällen davon abhängig, ob die Kapitalerträge im Rahmen eines inländischen Betriebs erzielt werden oder zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören.
Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die Deutsche Bank ihre Kunden dazu auffordert, eine durch das Finanzamt ausgestellte Bescheinigung einzuholen, die den Status des Kontos (Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen, Vermietung und Verpachtung oder Privatvermögen) nachweist.
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