I. Incentive-Reisen
1. Incentive-Reisen werden von Unternehmen gewährt, um die Geschäftspartner oder Arbeitnehmer des Betriebs für erbrachte Leistungen zu belohnen und zu Mehr- oder Höchstleistungen zu motivieren. Sie veranstalten zu diesem Zweck einen Verkaufswettbewerb, bei dem Reisen mit einem allgemein-touristischen Programm zu gewinnen sind.
2. Der BFH hat sich in folgenden Urteilen mit der Zuwendung von Reisen durch den Hersteller/Lieferanten an seine Geschäftspartner bzw. deren Arbeitnehmer befaßt:
BFH vom 28. Juli 1994 - V R 16/92 - (BStBl 1995 II S. 274), BFH vom 9. November 1994 - XI R 81/92 (BStBl 1995 II S. 277), BFH vom 9. November 1994 -
3. Bei der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Incentive-Reisen sind danach folgende Fallgestaltungen zu unterscheiden:
3.1 Gewährung der Reise an einen Vermittlungsunternehmer/Handelsvertreter
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