OFD Münster - Verfügung vom 28.10.2009
Kurzinfo Körperschaftsteuer 005/2009

OFD Münster - Verfügung vom 28.10.2009 (Kurzinfo Körperschaftsteuer 005/2009) - DRsp Nr. 2009/80629

OFD Münster, Verfügung vom 28.10.2009 - Aktenzeichen Kurzinfo Körperschaftsteuer 005/2009

DRsp Nr. 2009/80629

Bemessung von Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter von Organgesellschaften (§§ 14, 16 KStG); Anwendung des BFH-Urteils vom 4.3.2009 - I R 1/08

Nach bisheriger Verwaltungsauffassung kann eine Ausgleichszahlung dergestalt bemessen werden, dass der Minderheitsgesellschafter zusätzlich neben einem Festbetrag eine variable - gewinnabhängig ermittelte - Ausgleichszahlung erhält (BMF-Schreiben vom 13.09.1991, IV B 7 - S 2770 - 11/91). Dem entgegen erkennt der BFH die variable Bemessung der Ausgleichszahlung nach dem o. a. Urteil vom 04.03.2009 nicht an.

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben bisher nicht abschließend erörtert, ob dieses BFH-Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist und ob das o. a. BMF-Schreiben ggf. mit einer Übergangsregelung aufgehoben wird.