Der Interkulturelle Rat in Deutschland e. V. ist wegen Förderung der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens als steuerbegünstigte Körperschaft i. S. d. §§ 51 ff AO anerkannt.
Er koordiniert bundesweit ca. 15 Islamforen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Im Hinblick auf eine beabsichtigte Verselbständigung der Islamforen und die von diesen angestrebte Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaften wurde die in der Anlage beigefügte und mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmte Mustersatzung entwickelt. Sie entspricht den formellen Anforderungen der §§ 51 - 68 AO.
Die Mustersatzung soll von den bisher unselbständigen Islamforen ohne wesentliche Veränderungen übernommen werden. Steuerbegünstigter Zweck soll dabei die Volksbildung nach § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO sein.
Die gemeinnützige Vermögensbindung i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO ist in Anlehnung an die getroffene Formulierung des § 10 der Mustersatzung individuell durch die verselbständigten Körperschaften sicherzustellen.
Auf die gleichlautende Kurzinformation 002/2013 der Oberfinanzdirektion Rheinland vom 24.01.2013 wird hingewiesen.
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