Zur steuerlichen Beurteilung von Kapitalanlagen ist es häufig erforderlich, Emissionsbedingungen oder weitere Daten des Emittenten der Kapitalanlage zu kennen (z. B. für die Beurteilung, ob es sich um eine Finanzinnovation handelt). Insbesondere wenn es sich bereits um ältere Daten handelt, sind diese i. d. R. nicht im Internet recherchierbar.
Mittlerweile wurde der Oberfinanzdirektion eine kostenpflichtige Testlizenz für den Zugriff auf Wertpapiergattungsdaten (Wertpapierstammdaten und Wertpapiertermindaten) zur Verfügung gestellt. Hierdurch können die für die Besteuerung notwendigen Wertpapierdaten abgerufen werden.
Entsprechende Anfragen können zusammen mit den vorliegenden Unterlagen für das jeweilige Wertpapier per E-Mail (mallto:christian.anemueller@fv.nrw.de oder mallto: Meike.Mannefeld@fv.nrw.de) oder Fax (0800/1009267 - 5603) an die Oberfinanzdirektion gerichtet werden.
Da jede Abfrage Kosten verursacht, bitte ich darum, folgende kostenlose Recherchemöglichkeiten vorrangig zu nutzen:
Ob ein Zertifikat eine Finanzinnovation darstellt ist anhand der §§ 20 Abs. 1 Nr. 7 und 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG zu überprüfen. Maßgebend ist u. a., ob ein Ertrag oder eine (teilweise) Kapitalrückzahlung garantiert wird.
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