Durch die „Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung” vom 25. März 2013 (BGBl 2013 I 2013 S.
Die ab dem 1. Oktober 2013 geltenden Nachweisregelungen sind von den Unternehmern jedoch erst ab dem 1. Januar 2014 verpflichtend anzuwenden. Für innergemeinschaftliche Lieferungen bis zum 31. Dezember 2013 kann der Nachweis noch nach der Rechtslage zum 31. Dezember 2011 geführt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 16. September 2013 -
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