OFD Niedersachsen - Verfügung vom 17.02.2010
S 2130 - 30 - St 222/St 221

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 17.02.2010 (S 2130 - 30 - St 222/St 221) - DRsp Nr. 2010/80180

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 17.02.2010 - Aktenzeichen S 2130 - 30 - St 222/St 221

DRsp Nr. 2010/80180

Wahl der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Überschussrechnung) erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit dem Urteil vom 19. März 2009 - IV R 57/07 -, BStBl II 2009, 659, entschieden, dass das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz entfällt. Nach dieser Rechtslage haben nicht buchführungspflichtige Steuerpflichtige, die auch freiwillig keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, das Recht, zwischen der Gewinnerzielung nach § 4 Abs. 1 EStG und der Einnahme-Überschussrechnung zu wählen. Beide Gewinnermittlungsmethoden sind nach der Rechtsprechung des BFH gleichwertig. Maßgeblich für die Ausübung des Wahlrechts ist die tatsächliche Handhabung der Gewinnermittlung, vgl. dazu BFH-Urteil vom 9. November 2000 - IV R 18/00 -, BStBl II 2001, 102.