OFD Niedersachsen - Verfügung vom 17.12.2013
S 7368 - 28 - St 181/182

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 17.12.2013 (S 7368 - 28 - St 181/182) - DRsp Nr. 2014/80108

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 17.12.2013 - Aktenzeichen S 7368 - 28 - St 181/182

DRsp Nr. 2014/80108

Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

I. Voraussetzungen für die Genehmigung

Das Finanzamt kann einen Antrag auf die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 Satz 1 Nr. 1 bis 3 UStG grundsätzlich unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs genehmigen, wenn

  • der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 500.000,00 EUR betragen hat, oder

  • der Unternehmer von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen nach § 148 AO befreit ist, oder

  • soweit der Unternehmer Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs i. S. d. § 18 Absatz 1 Nr. 1 EStG ausführt.

Der Antrag auf Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten kann - auch rückwirkend - bis zum Eintritt der formellen Bestandskraft der jeweiligen Umsatzsteuer-Jahresfestsetzung gestellt werden, s. Abschnitt 20.1 Absatz 1 Satz 1 UStAE.

II. Ablehnung von Anträgen auf Genehmigung nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG