Das Niedersächsische Finanzgericht hat nunmehr von der durch das
Die Güteverhandlung soll ein Angebot für Streitfälle sein, in denen es zu Konflikten zwischen den Verfahrensbeteiligten gekommen ist, die über das eigentliche Rechtsproblem hinausgehen. Der Güterichter soll versuchen, mit den Beteiligten eine einvernehmliche, interessen- und sachgerechte Streitlösung zu finden. Dies ist bei Konfliktbeteiligten, wie dem Finanzamt und dem Steuerpflichtigen, von besonderer Bedeutung, weil durch die jährlich erteilten Steuerbescheide eine „Dauerbeziehung” gegründet wird.
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