In notariellen Grundstückskaufverträgen kann eine Klausel enthalten sein, dass der Veräußerer für den Fall, dass die Finanzverwaltung das Vorliegen der Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen verneinen sollte, nach § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuerpflicht der Grundstücksveräußerung optiert. Nach bisheriger Verwaltungsauffassung war in diesen Fällen nur im Falle einer unbedingten Steuerklausel von einer im Zeitpunkt des Vertrags wirksam erklärten Option auszugehenvgl. USt-Kartei S 7198 Karte 1 zu § 9 Abs. 1 UStG.
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