Beantragen Beteiligte außerhalb der im BMF-Schreiben vom 17. Dezember 2008 - IV A 3 - S 0030/08/10001 -BStBl 2009 I S. 6 dargelegten Grundsätze Akteneinsicht, gilt die bisherige Rechtslage weiter.
Die Beteiligten (§§ 78, 359 AO) und deren Bevollmächtigte haben im Besteuerungsverfahren einschl. des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens keinen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht. Sie können jedoch beanspruchen, dass über ihren Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden wird.BFH-Urteil vom 7. Mai 1985,BStBl 1985 II S. 571 Eine rechtswidrige Verweigerung der Akteneinsicht stellt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar.BFH-Urteil vom 31. Juli 1997,BFH/NV 1998 S. 459
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