OFD Niedersachsen - Verfügung vom 24.01.2014
S 4521 - 276 - St 262

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 24.01.2014 (S 4521 - 276 - St 262) - DRsp Nr. 2014/80119

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 24.01.2014 - Aktenzeichen S 4521 - 276 - St 262

DRsp Nr. 2014/80119

Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei einheitlichem Vertragswerk

- Inhaltsübersicht -

1 Maßgeblichkeit der vertraglichen Vereinbarungen
2 Künftiger Grundstückszustand als Gegenstand des Erwerbsvorgangs
2.1 Zivilrechtliche Verknüpfung des Grundstückskaufvertrags mit dem Bauvertrag (rechtlicher Zusammenhang)
2.2 Objektiv enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem Bauvertrag
2.2.1 Zeitliche Abfolge der Verträge
2.2.2 Faktischer Zwang
2.2.3 Hinnahme eines vorbereiteten Geschehensablaufs
2.2.4 Die Veräußererseite besteht aus mehreren Personen
2.3 Fehlen der Gebäudeherstellungsverpflichtung auf der Veräußererseite
2.4 Erwerb eines (teil)bebauten Grundstücks
2.5 Erwerbe durch Funktionsträger (Treuhänder oder Projektanbieter)
2.6 Baubetreuung
3 Umfang der Gegenleistung bei Bejahung des einheitl. Vertragswerkes
4 Umsatzsteuer
5 Objektive Beweislast/Indizien
6 Anzeigepflichten
7 Bearbeitungshinweise
8 Steuerschuldnerschaft

Der für den Umfang der Gegenleistung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG maßgebliche Gegenstand des Erwerbsvorgangs wird durch das von den Vertragsparteien gewollte wirtschaftliche Ergebnis bestimmt.

1 Maßgeblichkeit der vertraglichen Vereinbarungen