I. Vordruckmuster
Das MF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder durch Erlass vom 3. November 2010 - S 7344 - 79 - 32 - für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2010 folgende Muster eingeführt:
USt 2 A | - | Umsatzsteuererklärung 2010, |
Anlage UR | - | zur Umsatzsteuererklärung 2010, |
Anlage UN | - | zur Umsatzsteuererklärung 2010 und |
USt 2 E | - | Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2010 |
II. Abweichungen gegenüber dem Vorjahr
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Anlage UR 2010
Aufgrund der durch Art. 7 Nr. 14 und 15 i. V. m. Art. 39 Abs. 9 des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) und Art. 6 Nr. 8 und 9 i. V. m. Art. 12 Abs. 4 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften mit Wirkung vom 1. Januar 2010 bzw. 1. Juli 2010 geänderten §§ 18a, 18b UStG hat der Unternehmer, die nach § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten sonstigen Leistungen, für die die Steuer in einem anderen Mitgliedstaat von einem dort ansässigen Leistungsempfänger geschuldet wird, in seiner Zusammenfassenden Meldung anzugeben. Derartige nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 sind ab 1. Januar 2010 in der Zeile 57 (Kz 721) gesondert anzugeben.