OFD Niedersachsen - Verfügung vom 27.06.2016
S 7163 - 15 - St 182

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 27.06.2016 (S 7163 - 15 - St 182) - DRsp Nr. 2017/80007

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 27.06.2016 - Aktenzeichen S 7163 - 15 - St 182

DRsp Nr. 2017/80007

Umsatzsteuer; umsatzsteuerliche Behandlung der Einlagensicherung

Die deutschen Banken und Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, die Einlagen ihrer Kunden durch Einlagensicherungsmaßnahmen zu sichern. Hierzu schließen sich die Institute entsprechenden Sicherungseinrichtungen als Mitglied an und nehmen Einzahlungen in die Einlagensicherungsfonds vor.

Nach bundeseinheitlicher Abstimmung gilt Folgendes:

Zahlungen (z. B. Beiträge, Umlagen, Nachschüsse) von Bank- und Kreditinstituten an Sicherungseinrichtungen zur Finanzierung der Sicherungsfonds erfolgen - unabhängig von der Art der Rechtsform der Sicherungseinrichtung - im Rahmen eines steuerbaren Leistungsaustausches zwischen den jeweiligen Sicherungseinrichtungen und den Mitgliedern. Der Leistungsaustausch liegt insbesondere darin begründet, dass die Sicherungseinrichtungen den Kreditinstituten eine indirekte Schutz- und Entschädigungszusage gegenüber deren Kunden gewähren. Die Zahlungen der Institute an die Sicherungseinrichtungen sind hierbei das Entgelt und folglich die Gegenleistung für die Schutz- und Entschädigungszusage der Sicherungseinrichtung.