OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 08.12.2014
Kurzinfo EST 47/2014

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 08.12.2014 (Kurzinfo EST 47/2014) - DRsp Nr. 2015/80008

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 08.12.2014 - Aktenzeichen Kurzinfo EST 47/2014

DRsp Nr. 2015/80008

Werbungskostenabzug bzw. steuerfreie Erstattung von Reisekosten; Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei vorübergehend entsandten Arbeitnehmern

Werden Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber (z. B. ausländische Muttergesellschaft) vorübergehend an ein verbundenes Unternehmen (z. B. inländische Tochtergesellschaft) entsandt, sind für die Frage des Werbungskostenabzugs bzw. der steuerfreien Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden:

I. Das mit dem bisherigen Arbeitgeber abgeschlossene Beschäftigungsverhältnis ruht für die Dauer der Entsendung zum verbundenen Unternehmen. Dieses schließt mit dem Arbeitnehmer für die Dauer der Entsendung einen eigenständigen Arbeitsvertrag ab.

Hierzu bitte ich, folgende Auffassung zu vertreten:

1. Rechtslage bis einschließlich Kalenderjahr 2013