OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 10.07.2014
S 2252 - 2014/0046 - St 221

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 10.07.2014 (S 2252 - 2014/0046 - St 221) - DRsp Nr. 2014/80526

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 10.07.2014 - Aktenzeichen S 2252 - 2014/0046 - St 221

DRsp Nr. 2014/80526

Verluste aus der Veräußerung bzw. Rückzahlung einer Inhaberschuldverschreibung als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen - Optionsscheine- Finanzinnovation - Gesamtplanrechtsprechung

Veräußerung einer Inhaberschuldverschreibung

Der BFH hat mit Urteil vom 20.08.2013, Az. IX R 38/11 (Streitjahr 2006), über die steuerliche Beurteilung von Optionsscheinen auf niedrig verzinsliche Inhaberschuldverschreibungen mit DAX-bezogener Rückzahlungsgarantie als Finanzinnovation i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG a. F. entschieden.

Der Auffassung der Finanzverwaltung, eine Saldierung des Gewinns aus dem ersten Optionsgeschäft mit dem Verlust aus dem zweiten Optionsgeschäft aufgrund der Gesamtplanrechtsprechung vorzunehmen, sei nicht zu folgen.

Der streitige Verlust aus der Veräußerung des zweiten Optionsgeschäfts erfülle die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG, da die Inhaberschuldverschreibung innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG veräußert worden sei.

Zudem führen die Kosten des Erwerbs einer Kaufoption (Call) zu Werbungskosten beim Verkauf der durch Ausübung des Calls erworbenen Inhaberschuldverschreibung i. S. v. § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG.