OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 14.02.2014
Kurzinfo ESt 6/2014

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 14.02.2014 (Kurzinfo ESt 6/2014) - DRsp Nr. 2014/80138

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 14.02.2014 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 6/2014

DRsp Nr. 2014/80138

Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer; Antrag auf Einbehalt von Kirchensteuer/Erklärung zum Sperrvermerk

1. Aktuelles Verfahren (VZ 2009 bis VZ 2014)

In den Veranlagungszeiträumen 2009 bis 2014 behalten die Kirchensteuerabzugsverpflichteten (KiStAV), z. B. Banken oder Versicherungen, im Rahmen des Steuerabzugsverfahrens neben der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer ein, wenn der Steuerpflichtige bei dem KiStAV einen Antrag auf Kirchensteuereinbehalt gestellt hat. Erfolgt kein Einbehalt der Kirchensteuer an der Quelle durch den KiStAV, wird diese im Rahmen der Veranlagung der Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben.

2. Verfahren ab VZ 2015