OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 21.01.2014
S 2333 - 1008 - St 215

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 21.01.2014 (S 2333 - 1008 - St 215) - DRsp Nr. 2014/80103

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 21.01.2014 - Aktenzeichen S 2333 - 1008 - St 215

DRsp Nr. 2014/80103

Betriebliche Altersversorgung

Das BMF-Schreiben vom 31.03.2010, BStBl 2010 I S. 270 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung wurde überarbeitet und durch ein neues BMF-Schreiben vom 24.07.2013, BStBl 2013 I S. 1022 ersetzt. Es wurden verschiedene Gesetzesänderungen - insbesondere in den ersten Teil des BMF-Schreibens (Private Altersvorsorge) - eingearbeitet, mit der Folge, dass auch im zweiten Teil (Betriebliche Altersversorgung) des BMF-Schreibens die Randziffern neu vergeben werden mussten. Darüber hinaus wurden verschiedene auf Bund-Länder-Ebene gefasste Beschlüsse sowie einzelne Ergänzungen und Klarstellungen zur steuerlichen Behandlung der betrieblichen Altersversorgung aufgenommen.

1. Anwendungsregelung (Rz 439, 440)

Die Ausführungen zur betrieblichen Altersversorgung (Rz 284 - 399) des BMF-Schreibens vom 24.07.2013 sind ab dem 11.09.2013 anzuwenden. Der Teil zur betrieblichen Altersversorgung (Rz 247 - 355) und Rz 392 des BMF-Schreibens vom 31.03.2010 wird mit Wirkung ab 11.09.2013 aufgehoben.