OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 24.10.2014
Kurzinfo ESt 39/2014

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 24.10.2014 (Kurzinfo ESt 39/2014) - DRsp Nr. 2014/80648

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 24.10.2014 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 39/2014

DRsp Nr. 2014/80648

Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds gemäß § 6 InvStG

Mit Urteil vom 09.10.2014 hat der EuGH festgestellt, dass durch § 6 InvStG eine Beschränkung des Kapitalverkehrs i. S. d. Art. 63 AEUV vorliegt, da diese Regelung es dem Steuerpflichtigen nicht ermöglicht, durch Unterlagen oder Informationen die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte aus einem ausländischen Investmentfonds, der die Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten des § 5 InvStG nicht erfüllt, nachzuweisen.

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte den EuGH mit Vorabentscheidungsersuchen vom 03.05.2012 (Az. 16 K 3383/10 F) entsprechend angerufen. Es hat nunmehr die Entscheidung des EuGH im zugrundeliegenden Streitfall umzusetzen.