OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 31.10.2014
Kurzinfo Sonstige Besitz- und Verkehrsteuern 5/2014

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 31.10.2014 (Kurzinfo Sonstige Besitz- und Verkehrsteuern 5/2014) - DRsp Nr. 2014/80667

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 31.10.2014 - Aktenzeichen Kurzinfo Sonstige Besitz- und Verkehrsteuern 5/2014

DRsp Nr. 2014/80667

Umfang des Abzugs als Nachlassverbindlichkeit bei einem vom Erben an den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner zu erfüllenden güterrechtlichen Zugewinnausgleich

Lebten Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten oder Lebenspartners beendet, wird der Zugewinn nach § 1371 Absatz 2 BGB ausgeglichen, weil der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner weder Erbe nach noch Vermächtnisnehmer wird, gehört sein Zugewinnausgleichsanspruch nach § 5 Absatz 2 ErbStG nicht zum Erwerb im Sinne des § 3 ErbStG.

Der Zugewinnausgleichsanspruch stellt in diesem Fall bei dem Erben eine Nachlassverbindlichkeit (Erblasserschuld) nach § 10 Absatz 5 Nummer 1 ErbStG dar (vgl. BFH-Urteil vom 01.07.2008, II R 71/06, BStBl 2008 II, 874).