Zur Frage, ob und ggf. in welchem Umfang ein Unternehmer Forderungen auf Rückerstattung verauslagter Pfandgelder zu aktivieren hat, nimmt die OFD unter Bezugnahme auf das Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung:
Nach dem BMF-Schreiben v. 11. 7. 1995 (BStBl I S.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|