OFD Nürnberg - Verfügung vom 08.03.2005
S 2211 - 178/St 32

OFD Nürnberg - Verfügung vom 08.03.2005 (S 2211 - 178/St 32) - DRsp Nr. 2008/88715

OFD Nürnberg, Verfügung vom 08.03.2005 - Aktenzeichen S 2211 - 178/St 32

DRsp Nr. 2008/88715

Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; ; Schuldzinsen bei einem Darlehen für die Anschaffung oder Herstellung eines teilweise vermieteten und teilweise selbst genutzten Gebäudes bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung BMF-Schreiben vom 16.04.2004 (BStBl 2004 I S. 464)

Nach o.g. BMF-Schreiben kann ein Steuerpflichtiger, der ein teilweise vermietetes und teilweise selbst genutztes Gebäude mit Eigenmitteln und Fremdmitteln finanziert, Darlehenszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, soweit die Darlehensmittel tatsächlich zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des vermieteten Gebäudeteils verwendet werden.