OFD Nürnberg - Verfügung vom 17.01.2003
S 1300 - 243/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 17.01.2003 (S 1300 - 243/St 31) - DRsp Nr. 2008/82686

OFD Nürnberg, Verfügung vom 17.01.2003 - Aktenzeichen S 1300 - 243/St 31

DRsp Nr. 2008/82686

DBA Stand der DBA und der Doppelbesteuerungsverhandlungen am 1. Januar 2003

1 Anlage

Hiermit übersendet die OFD eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Abkommensverhandlungen. Erstmalig wurden auch die Abkommen auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugsteuer in die Übersicht mit aufgenommen.

Wie die Übersicht zeigt, werden verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem In-Kraft-Treten rückwirkend anzuwenden sein. Steuerfestsetzungen sind in geeigneten Fällen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiss ist, ob und wann ein Abkommen wirksam wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben. Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Abkommensinhalt - soweit bekannt - bereits berücksichtigt werden soll, ist nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zu entscheiden.