OFD Nürnberg - Verfügung vom 20.01.2003
S 3844 - 356/St 33 A

OFD Nürnberg - Verfügung vom 20.01.2003 (S 3844 - 356/St 33 A) - DRsp Nr. 2008/83553

OFD Nürnberg, Verfügung vom 20.01.2003 - Aktenzeichen S 3844 - 356/St 33 A

DRsp Nr. 2008/83553

§ 33 Abs. 3 ErbStG Anzeigepflichten überbetrieblicher Unterstützungskassen

aus FMS vom 04.11.2002, Az.: 34 - S 3844 - 003 - 42281/02

Es ist gefragt worden, ob überbetriebliche (Gruppen-)Unterstützungskassen und Pensionsfonds anzeigepflichtig nach § 33 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 3 Abs. 1 ErbStDV sind, bevor sie Renten an Hinterbliebene des Erblassers auszahlen. Solche Einrichtungen gehören nicht zu den Versicherungsunternehmen, weil sie kein Versicherungsgeschäft auf versicherungsrechtlicher Basis ausüben und deshalb nicht der Aufsicht durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungen unterliegen (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 VAG). Nach Auffassung der Erbschaftsteuer-Referatsleiter fehlt daher gegenwärtig eine Rechtsgrundlage für eine Anzeigepflicht. Das BMF wurde gebeten, die Einsender von diesem Ergebnis zu unterrichten.