Die Leistungen eines Labors sind neben anderen Voraussetzungen steuerfrei nach § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG, wenn die Leistungen unter ärztlicher Aufsicht erbracht werden. Leistungen werden unter ärztlicher Aufsicht erbracht, wenn gewährleistet ist, daß der Arzt aufgrund seiner persönlichen Anwesenheit in der Praxis die Analysen stichprobenartig überprüfen kann und überprüft sowie seinen Mitarbeitern jederzeit für Rückfragen zur Verfügung steht. Die persönliche Anwesenheit des Arztes in der Praxis eröffnet die Möglichkeit, jederzeit in den Laborbetrieb einzugreifen und Entscheidungen in Zweifelsfällen zu treffen.
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