OFD Nürnberg - Verfügung vom 25.11.2003
InvZ 1100 - 2/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 25.11.2003 (InvZ 1100 - 2/St 31) - DRsp Nr. 2008/87170

OFD Nürnberg, Verfügung vom 25.11.2003 - Aktenzeichen InvZ 1100 - 2/St 31

DRsp Nr. 2008/87170

InvZulG; Anspruchsberechtigung des Nießbrauchers für die Gewährung einer Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999; Anwendung des BFH-Urteils vom 5. September 2002 (BStBl 2002 II S. 772)

Der BFH hat mit Urteil vom 5. September 2002 (a.a.O.) entschieden, dass die Inanspruchnahme einer Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 für Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum an diesem Gebäude erfordert. Unter den weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift ist nach seiner Auffassung auch der Nießbraucher anspruchsberechtigt, wenn er die Erhaltungsarbeiten auf eigene Rechnung und Gefahr durchgeführt hat.

Nach dem Ergebnis der Sitzung mit den für Fragen der Einkommensteuer zuständigen Vertreter der obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.