OFD Nürnberg - Verfügung vom 27.08.2003
S 3839 - 2/St 33 A

OFD Nürnberg - Verfügung vom 27.08.2003 (S 3839 - 2/St 33 A) - DRsp Nr. 2008/83585

OFD Nürnberg, Verfügung vom 27.08.2003 - Aktenzeichen S 3839 - 2/St 33 A

DRsp Nr. 2008/83585

§ 27 ErbStG Wirtschaftliche Betrachtungsweise bei der Beurteilung der Identität mehrmals übergegangener Anteile an einem Betriebsvermögen

Es ist die Frage gestellt worden, ob in dem nachstehend geschilderten Fall eine Identität des übergegangenen Vermögens in beiden Erwerbsfällen angenommen werden kann.

Der Steuerpflichtige X betrieb gemeinsam mit seinem Vater eine Personengesellschaft, an deren Kapital von 8 Mio. € beide Gesellschafter im Verhältnis 1 (Sohn): 7 (Vater) beteiligt waren. Mit dem Tode des Vaters fiel dem X als Alleinerben der Anteil des Vaters in Höhe von 7 Mio. € zu. Vier Jahre später erhielt nach dem Tod des X sein Sohn als Vermächtnis einen Anteil an dem Unternehmen in Höhe von 1 Mio. €. Der Wert des Unternehmens war durch eigene Leistungen des X bis zu diesem Zeitpunkt auf 10 Mio. € gestiegen.