Die obersten FinBeh haben die Frage erörtert, ob ein Freistellungsauftrag auch per Telefax erteilt werden kann. Sie haben die Auffassung vertreten, dass keine Bedenken bestehen, wenn einem Kreditinstitut ein Freistellungsauftrag per Telefax übermittelt wird.
aus FMS v. 10.1.2002, Az.: 32 - S 2401 - 008 - 750/02
Anmerkung: Die bisherige Karte 5.2.3 zu §§ 43-45d ist auszusondern.
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