Erhalten Steuerpflichtige vom Finanzamt eine Steuererstattung, ist dieser Betrag zugunsten des Steuerpflichtigen nach § 233a AO zu verzinsen, wobei der Zinslauf 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem die Steuer entstanden ist. Nach bisher unstrittiger Auffassung von Rechtsprechung und Verwaltung waren diese Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig. Der BFH hat mit Urteil v. 15.6.2010, VIII R 33/07 seine Rechtsprechung zur Steuerbarkeit von Erstattungszinsen geändert.
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 (
Nachzahlungszinsen, die vom Steuerpflichtigen an das Finanzamt zu zahlen sind, können nach wie vor nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Das FG Münster hat mit seinem Urteil vom 16.12.2010 ( E) entschieden, dass die rückwirkend angeordnete Besteuerung der Zinsen verfassungsgemäß sei. Das Revisionsverfahren wird unter dem Az. VIII R 1/11geführt.
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