Mit Verfügung vom 14.01.2010, S 2198b - 1006 - St 224, wurde hinsichtlich der Bindungswirkung der o. g. Bescheinigungen auf die Bedeutung des Hinweises, dass die steuerrechtlichen Fragen vom Finanzamt eigenständig zu prüfen sind, hingewiesen.
Nach Mitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Landesamt für Denkmalpflege in Hessen bis Mitte Februar 2010 Bescheinigungen ohne den einschränkenden Hinweis erteilt hat.
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