Mit Urt. v. 26.6.1996 - XI R 43/90 - hat der BFH entschieden, daß der Verzicht auf die Steuerbefreiungen gem. § 9 i. V. mit § 4 Nr. 9a UStG bei der Veräußerung eines Grundstücks auf einen abgrenzbaren Teil beschränkt werden kann. Das Urt. wurde zwischenzeitlich im BStBl 1997 II S. 98 veröffentlicht. Es bestehen keine Bedenken, die Grundsätze der Entscheidung anzuwenden.